
Jetzt kostenfrei prüfen:
Unzulässige Betriebskosten zurückholen!
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Auf Basis mehrerer höchstgerichtlicher Urteile prüfen wir aktuell eine mögliche Rückerstattung von im Rahmen von Mietverhältnissen bezahlten Betriebskosten.
Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass die Betriebskosten bei zahlreichen Mietverträgen nur intransparent oder gar nicht vereinbart wurden.
Eine solche Klausel ist laut OGH nichtig, wodurch der Rechtsgrund für die Bezahlung der Betriebskosten im Nachhinein entfällt.
Multi Partners begleitet diesen Prüfprozess gemeinsam mit spezialisierten Rechtspartnern und einem erfahrenen Prozessfinanzierer.
Kurzes Quiz ausfüllen und unzulässige Betriebskosten zurückfordern!
✅ Ihre Vorteile auf einen Blick
💶 Kein Kostenrisiko
⚖️ Spezialisierte Rechtsanwälte
⏰ Minimaler Aufwand für Sie
💡 Wie funktioniert das?
Wenn Betriebskosten im Mietvertrag nicht klar und transparent aufgeschlüsselt wurden (z. B. Reinigung, Hausbetreuung, Verwaltung etc.), kann laut aktueller Rechtsprechung die Zahlungsverpflichtung ungültig sein.
Das bedeutet:
Sie könnten von der Zahlung der Betriebskosten rückwirkend und zukünftig befreit sein und bereits geleistete Beträge zurückfordern.
💰 Wie viel Geld kann ich zurückerhalten?
Die Höhe der Rückforderung hängt von mehreren Faktoren ab:
– Höhe der Betriebskosten
– Dauer des Mietverhältnisses
– Inhalt des Mietvertrags
– Art der Klausel
Aus anhängigen Fällen wissen wir, dass Rückzahlungen schnell mehrere tausend Euro erreichen können. In einem Fall betrug die Rückzahlung rund EUR 12.000.
📝 Was benötigen wir?
Für eine Vorprüfung benötigen wir lediglich:
✅ Ihren Mietvertrag
✅ Ihre aktuelle Betriebskosten-Vorschreibung
✅ Ihre Kontaktdaten (Name & Adresse)
Fehlende Unterlagen können später nachgereicht werden.
🏢 Welche Vermieter sind betroffen?
Unsere Sammlung beschränkt sich nicht auf einzelne Vermieter.
Betroffen können sein:
– gewerbliche Vermieter
– Genossenschaften
– Hausverwaltungen
– Gemeindewohnungen
❓ Häufige Fragen
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